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  • AutorenbildRemo Daguati, CEO LOC AG

Standortpromotion und Innovationsparks verstärken Zusammenarbeit


Am 20. Februar hat der Bundesrat die Botschaft zur Standortförderung 2020–2023 verabschiedet. Er unterbreitet dem Parlament damit fünf Finanzierungsbeschlüsse um die Instrumente der Standortförderung. Einer dieser Bundesbeschlüsse regelt die Finanzierung der nationalen Standortpromotion. Insgesamt sollen in den Jahren 2020 bis 2023 für die weltweite Promotion des Unternehmensstandorts Schweiz CHF 17,6 Mio. eingesetzt werden.

Ansiedlungen ausländischer Firmen tragen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen längerfristig zur Wahrung und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhaltung des Wohlstandsniveaus bei. Die Ausrichtung der nationalen Standortpromotion auf wertschöpfungsintensive und innovative Branchen und Technologien zielt auf eine höhere Produktivität und soll eine nachhaltige Steigerung der Wertschöpfung ermöglichen. Gemäss Studien ist der gesamte Wertschöpfungseffekt höher als der unmittelbare wirtschaftliche Impuls durch die Ansiedlung, der in der Regel lediglich an der Anzahl neu geschaffener Arbeitsplätze gemessen wird. Firmenansiedlungen erhöhen so die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit eines Standorts.

Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament für die Förderung der

Information über den Unternehmensstandort Schweiz (Standortpromotion) in den Jahren 2020–2023 einen Zahlungsrahmen von insgesamt CHF 17,6 Millionen. Der Betrag wurde bislang mit insgesamt CHF 5,2 Millionen seitens der Kantone ergänzt. Bei der Vermarktung des Wirtschaftsstandorts Schweiz soll auch die enge Zusammenarbeit der nationalen Standortpromotion und der Trägerschaft des Schweizerischen Innovationsparks verstärkt werden. Jährlich sollen CHF 300‘000.-, insgesamt CHF 1,2 Mio., in diese Zusammenarbeit investiert werden.

Link zur Medienmitteilung und Botschaft des Bundes:


Bundesbeschluss Standortförderung Standortpromotion Schweiz

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